Betriebspraktika

Was sollten Sie wissen?

Das Schülerbetriebspraktikum wird für alle Schüler der Klassenstufen 8 und 9 durchgeführt.
Das Praktikum dient der Berufsorientierung und soll zur Findung und Festigung der persönlichen berufsspezifischen Interessen dienen.

Die Schüler erhalten während des Praktikums einen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt und sollen überwiegend praktisch tätig sein.
Durch Beobachten und Erleben, Arbeiten und Mitarbeiten sowie durch die Aufnahme von Informationen, erfahren die Schüler die Anforderungen und Strukturen innerhalb eines Unternehmens.

  • Das Betriebspraktikum wird als ein zweiwöchiges Blockpraktikum an jeweils 5 Werktagen einer Woche durchgeführt.
  • Die tägliche Arbeitszeit wird mindestens 6 Stunden, maximal 7 Stunden betragen. Wöchentlich werden die Schüler bis zu 35 Stunden (mindestens 30 Stunden) praktisch tätig sein.
  • Die Zeiten für Hin- und Rückreise zum Praktikumsbetrieb sowie Pausenzeiten werden bei der Anrechnung der Arbeitszeiten nicht berücksichtigt.
  • Die Schüler dürfen unter Beachtung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes mit praktikumsspezifischen Tätigkeiten beauftragt werden.
  • Für eventuell benötigte besondere Arbeitsschutzbekleidung ist der jeweilige Praktikant selbst verantwortlich (sachlich und finanziell).

Wahl des Praktikumsbetriebes ...

erfolgt eigenverantwortlich durch die Schüler.

  • Jeder Schüler sollte entsprechend der beruflichen Interessensgebiete seinen Betrieb wählen.
  • Dabei sollte der „bequeme“ Arbeitsweg kein entscheidendes Kriterium sein.
  • Bei zusätzlich anfallenden Fahrtkosten hat der Schüler hat die Möglichkeit, einen „Antrag auf geförderte Schülerbeförderung zur Durchführung von Betriebspraktika“ für den Zeitraum des Praktikums zu stellen. Der Antrag ist in der Schule beim Lehrer für Berufsorientierung erhältlich und muss und beim Landratsamt Pirna eingereicht werden. Die entstehenden Kosten sind im Voraus durch den Antragsteller zu entrichten. Die Fahrkarten werden nach Beendigung des Praktikums unter Angabe der persönlichen Daten, der Praktikumszeit und der Anschrift des Praktikumsbetriebes übersichtlich aufgeklebt, in der Schule zur Bestätigung vorgelegt und anschließend dem Landratsamt Pirna zur Kostenerstattung zugestellt. Einen Eigenanteil hat der Antragsteller zu entrichten.
  • Sollte der Praktikumsbetrieb außerhalb einer zumutbaren täglichen Fahrverbindung liegen (z.B. außerhalb Sachsens) und der Schüler während des Praktikums nicht in der heimischen Wohnung untergebracht sein, so muss mit der Praktikumsvereinbarung auch die Anschrift der Unterbringung eingereicht werden. Bei auswärtiger Unterbringung entfällt der Anspruch auf Förderung.