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Schulprogramm
  1. Ausgangssituation / Rahmenbedingungen

 Die Friedrich-Schiller-Schule ist die einzige Oberschule in der Region Neustadt mit einem Einzugsbereich von ca. 13.000 Einwohnern.

 Neben den Schülern aus Neustadt und deren Ortsteilen besuchen auch Schüler aus den Städten Hohnstein, Sebnitz und Stolpen die Schule. Das Herkunftsmilieu gestaltet sich sehr differenziert. Auf Grund des einst wichtigen Industriestandortes (Landmaschinenbau) entstanden in den 80er Jahren zwei große Wohngebiete. Gerade dort ist in den letzten Jahren eine komplizierte Sozialstruktur mit hoher Arbeitslosigkeit, Ballung von MigrantInnen und sozial benachteiligten Familien entstanden. Die Schüler aus den umliegenden ländlichen Gemeinden bilden einen anderen wichtigen Teil des Schülerklientels.

Gegenwärtig (2016) lernen knapp 500 SchülerInnen in 22 Klassen an der Friedrich-Schiller-Oberschule. Sie werden von 43 LehrerInnen unterrichtet. Seit dem Schuljahr 2015/16 werden in Vorbereitungsklassen Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge im Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterrichtet.

Im Jahr 2007 zog die Mittelschule aus dem altehrwürdigen Gebäude an der Bischofswerdaer Straße in das Gebäude des ehemaligen Götzinger-Gymnasiums an der Rosa-Luxemburg-Straße. Mit dem Umzug waren sowohl räumliche, materiell-technische als auch personelle Konzeptionen neu zu überarbeiten.

Der Gebäudekomplex besteht aus drei Teilen: dem Ostflügel, dem Westflügel sowie der zentral gelegenen Aula / Eingangshalle als Verbindungsstück zwischen beiden Flügeln. Der Ostflügel – eine ehemalige Schule aus DDR-Zeiten vom Typ „Dresden“- wurde 2006/07 generalsaniert. Der Westflügel und die Eingangshalle wurden 1997 neu errichtet. Der bauliche Zustand aller drei Gebäudeteile entspricht somit modernsten Anforderungen.

Die Ausstattung mit Möbeln, elektrischen Geräten und Unterrichtsmitteln komplettiert die großzügige Einrichtung der Schule (z.B. 80 Computer für Schüler und Lehrer).

Positiv ist ebenfalls hervorzuheben, dass mehr Unterrichtsräume und Funktionsräume zur Verfügung stehen als lt. Schulbaurichtlinie gefordert sind. Die Nutzung gestaltet sich dadurch sehr flexibel. Für bestimmte Aufgabenbereiche lassen sich bedarfsabhängig besondere Räume/Flächen abgrenzen.

Zum Aufenthalt der Schüler in der unterrichtsfreien Zeit werden sehr großzügige Möglichkeiten geboten: Aula, Caféteria, Schulhof. Der Schulhof bietet neben großflächigen Grünanlagen, unterschiedliche Sportanlagen, ein Klassenzimmer im Grünen sowie eine Wetterwarte.

Die Sporthalle („Sportforum“) sowie Tennisplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe der Schule (5 min Fußweg). Das angrenzende Freizeitbad „Mariba“ wird zur Schwimmausbildung genutzt.

Der Hauptstundenplan ist mit den Verkehrsbetrieben abgestimmt. Die Bushaltestelle ist in 5 min gefahrlos erreichbar.

Die Schule besitzt keinen Schulförderverein. Finanzielle Unterstützung gewährt der Schulträger (Stadt Neustadt in Sachsen), ergänzt durch Erwirtschaftung von Eigenmitteln (z.B. durch Altpapiersammlungen).

Der Schultheaterverein „Schillers Schüler“ bildet das Aushängeschild der außer-unterrichtlichen Arbeit und hat dazu beigetragen, die Schule überregional bekannt zu machen.

Die Friedrich-Schiller-Oberschule gilt auf Grund ihrer materiell-technischen Ausstattung und des überdurchschnittlichen Engagements der LehrerInnen als leistungsfähig und attraktiv und erfreut sich damit großer Beliebtheit.

 

  1. Das Leitbild (die „Philosophie“) unserer Schule

Der erfolgreich eingeschlagene Weg der Friedrich-Schiller-Schule wird zielstrebig fortgesetzt, unsere Schule aus einer reinen Bildungsstätte zu einer zukunftsorientierten Erlebnisstätte zu entwickeln, in der die tägliche Pflicht des Lernens mit Spaß und Lebensfreude verbunden wird. Neben der täglichen Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule, der vor allem mit einem handlungs- und ergebnisorientierten Unterricht auf der Basis modernster Unterrichtsmethoden und Medien realisiert wird, will unsere Schule auch im Freizeitbereich sinnvolle Alternativen für die Schüler schaffen. Eine so erzielte „Wohlfühlatmosphäre“ führt nicht nur zu einem gesunden Schulklima, sondern dient auch der angestrebten Entwicklung sozialer Kompetenzen. Die Anerziehung dieser Persönlichkeitsmerkmale in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und allen anderen Erziehungsträgern bildet wiederum eine unersetzbare Grundlage für einen erfolgreichen Schulabschluss unserer Schüler sowie eine wunschgemäße Berufsfindung bzw. einen erfolgreichen Übergang zu Bildungseinrichtungen, die einen höheren Abschluss ermöglichen. Stabilität, Verlässlichkeit und Sicherheit sind für uns dabei unverzichtbare Maßstäbe im Schulalltag.

Der Förderung verschiedener Begabungen und Neigungen tragen wir sowohl im als auch außerhalb des Unterrichts Rechnung. So ist es unser Ziel, durch das Angebot verschiedener abschlussbezogener zweiter Fremdsprachen beste Voraussetzungen für einen späteren Übergang in die gymnasiale Ausbildung bzw. für bestimmte Ausbildungsberufe zu schaffen. Als Schule mit Ganztagesangeboten realisieren wir für interessierte Schüler am individuellen Bedarf orientierte Fördermöglichkeiten sowie besondere neigungsbezogene Freizeitprojekte.

Als Schule mit Vorbereitungsklassen für Flüchtlingskinder bzw. jugendliche Flüchtlinge erfüllen wir unsere Verantwortung für einen humanitären Umgang mit Menschen, die in Deutschland Hilfe suchen. Wir fördern damit auch das Verständnis für die persönliche Situation eines jeden Asylanten unter unseren Schülern und deren Eltern und leisten damit einen Beitrag zur interkulturellen Integration.

Als Friedrich-Schiller-Schule fühlen wir uns der Persönlichkeit Friedrich Schillers besonders verpflichtet und pflegen auf verschiedensten Ebenen sein humanistisches Erbe. Dabei entwickeln wir bei unseren Schülern eine emotionale Identifikation mit „ihrer“ Schule und den Stolz, „Schilleraner“ zu sein. 

Diese Traditionen werden kontinuierlich in der Öffentlichkeit dargestellt, genauso wie das aktuelle Geschehen in der Schule. Die bewusste Öffnung der Schule nach außen dient der Darstellung der Leistungsfähigkeit und der Attraktivität unserer Friedrich-Schiller-Schule in der Gegenwart und soll damit das Interesse weiterer Schülergenerationen wecken.

 

3.1. Qualitätsbereich  –  Der Unterricht

Zielstellung:

Allen Schülern werden in einem modernen, zukunftsorientierten Unterricht fundiertes und fächerübergreifendes Wissen und Können sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten mit dem Ziel vermittelt, dass alle Schüler der Abgangsklassen einen Schulabschluss an unserer Mittelschule erlangen. Darüber hinaus soll die Grundlage für einen erfolgreichen Übergang in die Berufsausbildung geschaffen werden. Doch auch die Anerziehung von Persönlichkeitsmerkmalen, wie

  • Leistungsbereitschaft
  • Lernwillen
  • Eigenverantwortung
  • Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit

soll dazu führen, aus unseren Schülern mündige Mitglieder unserer Gesellschaft zu entwickeln und sie somit auf das „Leben nach der Schule“ vorzubereiten

 

Maßnahmen zur Zielsicherung:

- einheitliche Umsetzung von Grundprinzipien eines modernen Unterrichts:

Lehrplanorientiertheit (dabei flexible Anpassung an Aktualisierungen)

  • Praxisnähe und Aktualität
  • Handlungsorientiertheit
  • Einsatz zeitgemäßer Unterrichtsmittel
  • multimediale Ausrichtung
  • Ziel- und Ergebnissicherung
  • wechselnde Lehr- und Lernformen
  • Differenzierung
  • Förderung von Selbstkompetenz beim Schüler (z.B. Leseverständnis, Arbeitseinteilung, Zeitmanagement)
  • Vorbereitung auf lebenslanges Lernen

- Grundlage: konkrete Stoffverteilungspläne

- gezielte LRS- sowie Dyskalkulie-Förderung

- Nutzung von Kompetenztests zur Evaluation:

  • verstärkte Einbeziehung der Ergebnisse der Kompetenztests in den Unterricht  
  • Umsetzung durch Fördermaßnahmen sowie Binnendifferenzierung

- langfristige Prüfungsvorbereitung (z.B. Probearbeiten)

- Start des Projektes „Lernen lernen“ in Klassenstufe 5 in der ersten Unterrichtswoche und Fortführung dieses Projektes in den darauf folgenden Schuljahren

- einheitliches System der Benotung/Bewertung

- Teilnahme an Leistungsvergleichen und Wettbewerben

- Förderung leistungsbereiter Schüler durch vielfältige Zusatzangebote (z.B. LEGO)

- Wichtung der Klassenarbeiten mit Blockbildung

- kontinuierliche Fortbildung aller Lehrer – Nutzung der vielfältigen Angebote

- zwei Pädagogische Tage im Schuljahr als Bestandteil der SchiLF

- rege Fachkonferenztätigkeit (drei Zusammenkünfte im Schuljahr)

- Integration von Maßnahmen der Berufsfindung und –orientierung im Unterricht (entsprechend Konzept der Schule)

- Einbeziehung außerschulischer Partner (z.B. Erlebnisberichte durch Externe, Ausstellungen/Museen, Bibliothek)

- Hospitationen durch Schulleitung und bei Anforderung des Fachlehrers auch durch Fachkonferenzleiter bzw. Fachberater

- Kontinuität in der Besetzung der Klassenleiter und Fachlehrer

- Nutzung der Klassenkonferenzen als Koordinierungsinstrument zur Förderung der Schüler und zur Festlegung des Nachteilsausgleichs

- Unterstützungsangebote für Eltern – Informationen über Lern- und Arbeitstechniken (z.B. Projekt „Lernen lernen“, thematische Elternabende)

- einheitliche Umsetzung aller Konferenzbeschlüsse (Gesamtlehrer- und Teilkonferenzen)

- regelmäßige Gespräche Schulleiter – Lehrer (z.B. Zielvereinbarungsgespräche)

 

3.2. Qualitätsbereich  –  Das Schulklima

Zielstellung:

Wir möchten ein Schulklima entwickeln, das geprägt ist von einem vertrauensvollen Miteinander von Lehrern und Schülern sowie einer diesen Prozess förderlichen Einbeziehung der Eltern. Dabei werden folgende Umgangsformen im Schulalltag als interne Normen angesehen:

  • Ehrlichkeit
  • Offenheit
  • Höflichkeit
  • Hilfsbereitschaft
  • gegenseitige Achtung
  • Freundlichkeit
  • Gewaltfreiheit
  • Toleranz

 Die Achtung und Einhaltung von grundlegenden Ordnungs- und Sauberkeitsprinzipien bilden den äußeren Rahmen für das Wohlbefinden in der Schule. Eine von den Schülern mitgestaltete, optisch ansprechende Schulhausgestaltung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Grundvoraussetzungen unseres schulischen Zusammenlebens sind der Verzicht auf Gewalt jeglicher Art sowie das Verbot von legalen und illegalen Drogen.

Maßnahmen zur Zielsicherung:

- konsequente Umsetzung beschlossener Grundsatzbestimmungen für die Schule:

  • Hausordnung
  • Präventionskonzept gegen Gewalt
  • Präventionskonzept gegen Drogen

- kontinuierliche Einbeziehung der Mitwirkungsgremien (Schülerrat, Elternrat, Lehrerrat)

- vertrauensvolles Verhältnis zu allen Lehrern (besonders zum Klassenlehrer) seitens der Schüler und Eltern

- Vorbildwirkung aller Lehrer

- individuelle Unterstützung durch die Beratungslehrer bei persönlichen Problemen

- ästhetisch ansprechende und mit Schülerarbeiten versehene Gestaltung des

  Schulhauses sowie aller Unterrichtsräume

- bewusste Pflichterfüllung der Ordnungsdienste und Fachraumhelfer

  • konsequente Ahndung von Verstößen gegen schulische Grundnormen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
  • Konflikte konstruktiv im Dialog lösen (durch Mediationsgespräche, Streitschlichter, Beratungslehrer)
  • Zusammenarbeit mit dem Schulsozialarbeiter sowie Nutzung dessen Unterstützungsangebote

 

3.3. Qualitätsbereich - Entwicklung sozialer Kompetenzen

Zielstellung:

Unsere Schüler werden zu verantwortungsbewussten und sozial handelnden Menschen erzogen. Sie erlangen damit die Ausbildungsreife, d.h. die nötigen Voraussetzungen für eine passende Berufswahl und eine berufliche Ausbildung.

Speziell sind solche Tugenden wie

  • Ehrlichkeit
  • Pünktlichkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Pflichtgefühl

bei jedem Einzelnen und soziale Kompetenzen wie

  • Teamfähigkeit
  • Konfliktlösungsfähigkeit
  • Toleranz
  • Kooperationsbereitschaft und Konsensfähigkeit

für das Zusammenleben mit anderen zu entwickeln.

Maßnahmen zur Zielsicherung:

- Gewährung eines sicheren Schulalltages durch konsequente Umsetzung der Hausordnung    

- Null- Toleranz bei Gewalt und Mobbing

- Einführung und Arbeit mit dem Streitschlichter- Projekt

- Funktionsverteilung innerhalb der Klasse

- Einbeziehung von Schülern in Wahl- und Mitwirkungsfunktionen (z.B. Schülerrat, Schulkonferenz, Vorstand Theaterverein)

- Gemeinsame Unternehmungen der Klassen (Schullandheimaufenthalte, Wandertage, Exkursionen, Klassenfahrten, Projekte zur  Klassenbildung durch Schulsozialarbeiter)

- Methodenvielfalt im Unterricht durch Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Projekte, fächerverbindenden Unterricht, Binnendifferenzierung

- Unterstützung durch Schulsozialarbeiter (z.B. wöchentliches Erarbeiten von Wertevorstellungen, Projekt „Soziales Lernen“)

- Hausaufgabenhelfer im Ganztagsbereich (Unterstützung jüngerer Schüler bei der Hausaufgabenerledigung durch ältere Schüler mit z.T. Streitschlichterausbildung)

- Durchführung thematischer Elternabende (Mobbing, Drogen, Pubertät, Einführung Berufswahlpass, Berufsorientierung, Medienerziehung)

 

3.4. Qualitätsbereich  –  Die berufsvorbereitende Schule

Zielstellung:

Als Endziel aller schulischen Aktivitäten muss die Vorbereitung unserer Schüler auf das spätere Berufsleben sowie die Eingliederung in die Gemeinschaft der Erwachsenen angesehen werden. Dazu ist es notwendig, neben einem erfolgreichen Abschluss der Oberschule den Übergang zur Berufsausbildung bzw. zu einer weiter-führenden Schule nahtlos zu vollziehen. Dabei gilt es, ökonomische Erfordernisse mit persönlichem Berufswunsch und Berufsvorstellungen in Einklang zu bringen, um somit möglichst viele Schulabgänger mit einer Lehrstelle zu versorgen. Der Prozess der Berufsorientierung wird seitens der Schule durch ein umfangreiches schuleigenes „Konzept der Berufsorientierung und Berufsfindung“ konsequent unterstützt. Das daraus resultierende hohe Niveau, ist dauerhaft zu halten.

Maßnahmen zur Zielsicherung:

- 1. Betriebspraktikum Klasse 8

- 2. Betriebspraktikum Klasse 9

- Projekttage „Fit für die Ausbildung“ nach dem 2. Betriebspraktikum (Klasse 9)

- schuleigene Ausbildungsmesse regionaler Unternehmen und weiterführender Bildungseinrichtungen

- Zusammenarbeit mit dem „Internationalen Bund“ (IB) bei den Hauptschülern (Klasse7 – Potenzialanalyse, Klasse 8 – Werkstatttage)

- Arbeit mit dem Berufswahlpass Klassen 7 bis 10

- Vertragliche Kooperationsvereinbarungen mit regionalen Wirtschaftsunternehmen

- Besuch des Berufsinformationszentrums (BIZ) Pirna

- Betriebserkundungen

- Elternveranstaltungen und regelmäßige Schulsprechstunden der Agentur für Arbeit

- Projekttag zur Einführung des Berufswahlpasses (Klasse 7)

- Projekttag „Handwerk zum Anfassen“ (Klasse 7)

- Teilnahme an der „Woche des offenen Unternehmens“

- Teilnahme am „Girl’s Day“ und „Boy´s Day“

- Vorbereitung individueller Besuche von Ausbildungsmessen

- Informationstafeln mit aktuellen Angeboten

- Berufsinteressentests mit individuellen Auswertungen

 

3.5. Qualitätsbereich - Die Integrationsschule

Zielstellung:

Die Integrationsschule ist eine Schule, an der behinderte und nicht behinderte, deutsche und ausländische Kinder gemeinsam lernen. Sie ist ein Konzept auf dem Weg zu einer Gesellschaft ohne Aussonderung. Alle Kinder und Jugendliche, die an unserer Schule lernen, nehmen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten am gesellschaftlichen Leben teil. So wird es ihnen als Erwachsene leichter fallen, ihren Platz im Leben zu finden. Unsere Schule ist ein Ort, der Möglichkeiten schafft, soziale, intellektuelle und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben, um das Leben, auch ohne gesundheitlicher oder psychischer Einschränkungen, erfolgreich zu meistern. Sowohl Kinder mit als auch ohne solche Beeinträchtigungen profitieren von Integration, denn sie fördert die emotionale Intelligenz und Empathie.

Maßnahmen zur Zielsicherung:

3.5.1. Integration von Kindern mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen

- Leitung des Integrationsprozesses durch die ausgebildeten Integrationsbegleiter (Anleitung der Integrationslehrer)

- Schulinterne Fortbildungen zum Integrationsgedanken und –konzept (z.B. Pädagogischer Tag)

- Nutzung von externen sozialpädagogischen Fortbildungsmaßnahmen

- Förderplanarbeit als Bestandteil integrativer Erziehung

- Kenntnis der Förderpläne durch alle den Schüler unterrichtenden Kollegen

- Zuarbeit zu den halbjährlichen Entwicklungsberichten durch Fachlehrer

- Zusammenarbeit mit den Eltern der betreffenden Schüler (Förderplangespräche)

- Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die an der Entwicklung des zu  integrierenden Kindes beteiligt sind (Schule für Erziehungshilfe, Förderschulen, Jugendamt, Kliniken für Kinder- und  Jugendpsychiatrie)

- intensive Zusammenarbeit mit den örtlichen Kinderheimen

- Nutzung der Unterstützungsangebote durch den Inklusionsassistenten (ab Schuljahr 2016/17)

3.5.2. Integration von Schülern mit Migrationshintergrund

- Schulinterne Lehrerfortbildungen zu Besonderheiten dieser Schüler sowie zur Vermittlung von Kenntnissen über deren besondere Schwierigkeiten beim Umgang mit der deutschen Sprache

- Nutzung von Unterstützungssystemen für Schüler in den Phasen DaZ-2 und DaZ-3

- koordinierte Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, DaZ-Lehrern, Fachlehrern sowie Eltern bzw. Heimerziehern bei unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern

- Organisation von Begegnungssituationen zwischen deutschen und ausländischen Schülern (Entwicklung des Verständnisses für Situation der Flüchtlingskinder)

 

3.6. Qualitätsbereich  –  Die Schule mit Ganztagesangebot

Zielstellung:

Unsere Schule unterbreitet seit dem Schuljahr 2004/05 den Schülern ab Klasse 5 klassenstufenaufbauende ganztägige Angebote in offener Form. Interessierte Schüler können in Rücksprache mit den Eltern an vier Wochentagen an ganztägigen Angeboten, die mindestens 7 Zeitstunden umfassen, teilnehmen. Dabei ist es möglich, vielfältige Formen des Förderns und Forderns gemäß individueller Leistungsfähigkeit sowie Begabungen, Neigungen und Talente zu realisieren.

Besonderes Augenmerk wird in den Klassenstufen 5 und 6 auf die Hausaufgaben-betreuung gelegt, um die Schüler zu unterstützen und ihnen geeignete Strategien zum selbstständigen Lernen zu vermitteln. Die Anleitung und Erziehung zu gemeinsamer und individueller Freizeitnutzung sowie die Befähigung zur sinnvollen Freizeitgestaltung finden dadurch stärkere Berücksichtigung.

Maßnahmen zur Zielsicherung:

- Grundlage: „Pädagogisches Konzept zur Ganztagsbetreuung“

  • dieses Konzept wird jährlich durch den Beschluss der Schulkonferenz erneuert
  • dabei kommt es:
  • zum Einfluss von Erfahrungen aus den vergangenen Jahren
  • zur Einbeziehung der Auswertung von Fragebögen (interne Evaluation)

- Aufenthalt in der Schule zwischen 7.20 Uhr und 16.00 Uhr

- ausgewogenes Verhältnis von Unterricht, Fördervarianten, Hausaufgabenbetreuung, aktiver Pausengestaltung (inklus. Mittagessen) sowie interessenbezogener Freizeitgestaltung

- neue vielfältige schülerorientierte Unterrichtsformen, wie Stationslernen, Projektunterricht, Partnerlernen, Freiarbeit u.a.

- offener Freizeittreff im ASB - MehrGenerationenHaus (MGH)

- Hausaufgabenbetreuung durch Einbeziehung  ältere Schüler (z.T. Streitschlichter)

- vielfältige Angebote des Förderns entsprechend individueller Leistungsfähigkeit

  sowie Begabungen, Neigungen und Talente der Schüler

  • Beispiele:
  • Prüfungsvorbereitung in Abschlussklassen
  • Für DaZ-Schüler zusätzliche Englisch-Angebote

- Anleitung und Erziehung zu gemeinsamer und individueller Freizeitnutzung sowie Befähigung zu selbstständiger Freizeitgestaltung durch vielfältige Angebote (verstärkt unter Nutzung außerschulischer Partner, wie Vereine, Organisationen)

 

3.7. Qualitätsbereich  –  Die „Erlebnisstätte“ Schule

Zielstellung:

Neben den schulischen Pflichtveranstaltungen sollen unsere Schüler möglichst auch einen Teil ihrer Freizeit in der Schule verbringen. Vielfältige Angebote in musischkulturellem, technischem, naturwissenschaftlichem, multimedialem und sportlichem Bereich könnten sinnvolle Alternativen für die Nachmittagsbeschäftigung bieten. Darüber hinaus fördern diese zusätzlichen Betätigungsmöglichkeiten die „Wohlfühl-atmosphäre“ an der Schule sowie das Zusammengehörigkeitsgefühl und die sozialen Kompetenzen der Schüler. Außenwirksame Darstellungen dokumentieren die Leistungen und beweisen somit nachhaltig die Sinnhaftigkeit der umfangreichen  außerunterrichtlichen Angebote. Eine dadurch steigende Attraktivität sollte das Interesse künftiger Schülergenerationen wecken.

Maßnahmen zur Zielsicherung:

- vielfältige Arbeits- und Schulsportgemeinschaften

- Klassenveranstaltungen der unterschiedlichsten Art

- Wandertage und Klassenfahrten

- Ausgestaltung der Klassenzimmer und des Schulhauses

- Nutzung des Schulhofes, speziell der Sportanlagen

- Teilnahme an Wettbewerben, Wettkämpfen und Ausstellungen

- Theaterverein „Schillers Schüler“ n.V.

- Schillerfeier

- Leichtathletiksportfest und Badfest

- offene Projekte im Rahmen des Ganztagesangebotes (vgl. Qualitätsbereich 3.6.)

- schulinterne Wettkämpfe und Wettbewerbe auf Klassenstufenebene

- gemeinsame Veranstaltungen zum Schuljahresende:

  • Abschlussdisco (Kulturscheune)
  • Kinobesuch
  • Theaterbesuch (Waldbühne Bischofswerda)

- Entlassungsfeier der Abgangsklassen

- Abschlussball der Abgangsklassen (Neustadthalle)

- ADAC – Veranstaltungen (Fahrradtest, „Achtung Auto!“)

- alljährliche Altpapiersammlungen im Frühjahr und Herbst (zur finanziellen Absicherung)

 

3.8. Qualitätsbereich  –  Die transparente Schule

Zielstellung:

Es muss Ziel aller am Schulleben Beteiligten sein, die Schule nach außen transparent darzustellen, um deren Attraktivität und Leistungsfähigkeit sowie Entscheidungsprozesse nachvollziehbar zu verdeutlichen.

Es gilt, durch eine kontinuierliche Darstellung in den Medien den Bekanntheitsgrad der Schule und ihrer Qualitätsmerkmale im und außerhalb des Unterrichts zu erhöhen und somit auch für künftige Schüler interessant zu machen.

Maßnahmen zur Zielsicherung:

- vielfältige Zusammenarbeit mit Eltern:

  • Elternversammlungen
  • Gruppengespräche
  • Einzelgespräche
  • Elterninformationsveranstaltungen
  • regelmäßige schriftliche Informationen über das Leistungsbild

- regelmäßige Berichte in den Printmedien (Sächsische Zeitung, Stadtanzeiger, Wochenkurier)

- Nutzung eines Werbeflyers

- Internetpräsenz mit eigener, ständig zu aktualisierender Homepage

- regelmäßige schulische Veranstaltungen unter Einbeziehung der Öffentlichkeit:

  • Tag der offenen Tür
  • Theateraufführungen
  • Schillerfeier
  • Entlassungsfeier
  • Abschlussball

- Mitwirkung an Stadt- und Vereinsfesten

- Beteiligung an Wettbewerben, Wettkämpfen, Ausstellungen in der Region und im überregionalen Rahmen

- Verwendung von schuleigenen Symbolen in der Öffentlichkeit (Fahne, Logo, Maskottchen „Fridolin“)

- Schulhausgestaltung mit Schülerarbeiten thematische Ausstellungen

- Schulporträt auf dem „Sächsischen Bildungsserver“

 

3.9. Qualitätsbereich - Die gesunde Schule

Zielstellung:

Die Schule soll ein Ort sein, an dem alle in der Schule Tätige motiviert und zufrieden in körperlicher und seelischer Gesundheit lehren, lernen und leben können. Krankmachende Einflussfaktoren wie  Lärm und Stress werden weitestgehend minimiert.

Die Lernumgebung wird anregend und freundlich gestaltet, so dass sich jeder in der Schule wohlfühlen kann und sich mit seiner Schule identifiziert. Angebote sind so gestaltet, dass die gesunde Lebensweise im Mittelpunkt steht.

Maßnahmen zur Zielsicherung:

- Gesundheitliche Unterrichtsprinzipien (Abwechslung von Anspannung und Entspannung)

- Integration gesundheitsbezogener Inhalte in den Unterricht und das Schulleben (z.B. Zusammenarbeit mit Polizei, Gesundheitsamt, Drogenprävention,  Ernährungsberatung, Suchtberatung)

- Förderung des Sicherheitsbewusstseins des Kollegiums und der Schülerschaft (Arbeitsschutzbelehrungen, Belehrungen zu gesundheitsförderlichem Verhalten, regelmäßige Anpassung des Notfallplanes, regelmäßiges Training der Alarm- und Evakuierungsordnung)

- Erste Hilfe durch Schulsanitätsdienst

- Anstreben von angenehmen Raumtemperaturen in den Unterrichtsräumen (z.B. regelmäßiges und ausreichendes Lüften der Zimmer)

- freundliche, gut ausgestattete Lehrerarbeitsräume mit individuellen Arbeitsplätzen und Rückzugsmöglichkeiten für jeden Lehrer

- Möglichkeit zur Hofpause bei entsprechendem Wetter (Pflicht für 5./6. Klassen)                 

- Ausschalten aller Handys beim Betreten des Schulgeländes

- Nutzung der über den Schulsport hinausgehender Angebote der Schulsportgemeinschaften durch eine große Anzahl Schüler

- Einbeziehung  außerschulischer Partner (z.B. Krankenkassen, Vereine, ASB-MehrGenerationenHaus)

- Zahnärztliche Reihenuntersuchung

- Nutzung von Pädagogischen Tagen und anderer Fortbildungsangebote zur Lehrergesundheit in unregelmäßigen Abständen

- Förderung der seelischen Gesundheit durch Lob und Anerkennung (z.B. Anerkennung von Leistungen, gerechte Behandlung aller, Delegation
   von Verantwortung, guter Umgangston, Feedbackkultur)

- vielfältige Bewegungsangebote (z.B. großflächiger Schulhof mit Sportfreiflächen, Leichtathletiksportfeste, Schulsportgemeinschaften)

- Reduzierung des Schultaschen-Gewichtes durch Bereitstellung von Schließfächern und  Schulbuchklassensätzen bzw. Atlanten sowie dem Erlernen eines effektiven Packens der Schultasch

4. Redaktionelle Anmerkungen

Zur Entstehung des Schulprogramms

Die Erarbeitung des vorliegenden Schulprogramms begann im Schuljahr 2000/2001 mit einer Analyse des Ist-Zustandes sowie der Formulierung erster Vorstellungen der künftigen Schulentwicklung als visionäre Zielstellung.

 Die Herausarbeitung des „Leitbildes“ und der daraus abgeleiteten und zu gestaltenden Qualitätsbereiche erfolgten im Schuljahr 2001/2002 (außer Ganztagesschule).

Die Maßnahmen zur Zielsicherung wurden bis einschließlich Herbst 2003 erfasst.

 

Der Qualitätsbereich „Ganztagsschule“ wurde im November 2003 aus aktuellem Anlass ergänzt.

Der Qualitätsbereich „Integrationsschule“, Bereich „Migrationshintergrund“, wurde im Juli 2016 aus aktuellem Anlass ergänzt.

In allen Phasen der Entstehung des Schulprogramms waren Lehrer, Schüler (Schülerrat) und Eltern (Elternrat) beteiligt.

Beschlussfassung

Die erste textliche Endfassung wurde durch die Schulkonferenz am 02.12.2003 einstimmig beschossen.

Nach dem Umzug der Friedrich-Schiller-Mittelschule in das Gebäude des ehemaligen Götzinger-Gymnasiums zu Beginn des Schuljahres 2007/08 wurden die Inhalte der Qualitätsbereiche an die neuen Bedingungen angepasst.

Evaluation

Das Schulprogramm unterliegt einer ständigen Evaluation unter der Leitung der Steuergruppe „Schulentwicklung und Evaluation“ („SchulEva“).

Im Schuljahr 2009/10 wurde begonnen, das auf das neue Schulgebäude angepasste Schulprogramm systematisch zu evaluieren.

Im Schuljahr 2015/16 wurde das Schulprogramm erneut umfangreich evaluiert und dabei auf aktuelle Entwicklungen reagiert. Dabei kam es z.T. zu textlichen Neufassungen.

 

Neustadt, 01.08.2016                                            Klaus Anders (Schulleiter)

Nutzerordnung für die Arbeit am PC

Nutzerordnung für PC Arbeitsplätze der Friedrich-Schiller-Oberschule Neustadt in Sachsen

 

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen der Schule durch SchülerInnen und LehrerInnen im Rahmen des Unterrichts und außerhalb des Unterrichts.

 

A             Verhalten in den Computerräumen und an den Computern

  1. Das Betreten der Computerräume ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung eines Lehrers gestattet.
  2. Alle Gegenstände sind pfleglich zu behandeln.
  3. Jeder Nutzer verlässt den Arbeitsplatz in einem Zustand der weiteren Nutzbarkeit.
  4. Das Abstellen und Einnehmen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  5. Innerhalb der Räume ist den Anweisungen der Aufsicht führenden Person Folge zu leisten.

 

B             Verhalten am Arbeitsplatz

  1. Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen der Aufsicht führenden Person zu erfolgen.
  2. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, müssen auf dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden.
  3. Das Benutzen der Drucker bedarf der Genehmigung durch die Aufsicht führende Person.
  4. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden.
  5. Störungen oder andere Schäden sind sofort der Aufsicht führenden Person zu melden
  6. Die Benutzung der Computer erfolgt so, dass die Arbeit an benachbarten Plätzen nicht gestört wird.
  7. Nach dem Beenden der PC-Arbeit meldet sich der Nutzer im Netzwerk ab (ausloggen) Die letzten Nutzer in den Räumen fahren den Computer herunter.
  8. An den interaktiven Tafeln darf nur mit den dafür vorgesehenen Spezialstiften gearbeitet werden!

 

C             Benutzung des Netzwerkes

  1. Das Anmelden im Netzwerk (einloggen) ist nur mit der individuellen Nutzerkennung gestattet. Ohne diese Nutzerkennung ist keine Arbeit am Computer möglich. Die unberechtigte Beschaffung und Benutzung von fremden Nutzerkennungen und Zugangskennwörtern ist verboten.
  2. Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten unter seiner Benutzerkennung verantwortlich und trägt ggf. die rechtlichen Konsequenzen. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen.

 

D             Nutzung des Internet und seiner Dienste

  1. Der Aufruf des Internets und seiner Dienste bedarf der Genehmigung durch die Aufsicht führende Person. Die Nutzung des Internets ist kostenlos.
  2. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind durch alle Nutzer zu beachten. Es ist insbesondere verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende, rassistische oder andere verfassungsfeindliche Inhalte aufzurufen oder zu versenden.
  3. Es ist untersagt, den Internetzugang zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung oder Personen Schaden zuzufügen.
  4. Kein Nutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen der Schule (Bestellung über das Internet) einzugehen oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.
  5. Zum Schutz vor Missbrauch ist kein FTP und POP3-E Mail Zugriff gestattet. Zum Versenden und Empfangen von persönlichen Informationen muss ein webbasierender kostenfreier E-Mailzugang genutzt werden. Dabei gelten nur die dort akzeptierten Vertragsbedingungen. Die Schule sichert nur den Zugriff auf den E-Maildienst über ihren Internetzugang.
  6. Der Datenverkehr wird durch eine Filtersoftware zum Jugendschutz überwacht.
  7. Ein Aufrufen bzw. Versenden von Inhalten, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, kann dadurch, jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Werden durch Nutzer versehentlich Inhalte aufgerufen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, muss die Aufsicht führende Person umgehend davon informiert werden.

 

E             Datenschutz und Datensicherheit

  1. Das Mitbringen und der Einsatz von Privat- und Fremdsoftware und die Verwendung privater Datenträger sind grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen können nur von Lehrern befristet und zweckgebunden getroffen werden.
  2. Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende Software ist Eigentum der Schule. Die Schule ist berechtigt, diese Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. Dazu gehört auch das Kopieren von Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff des Netzwerkadministrators. Alle Daten, einschließlich der erstellten Dateien, werden nach Ablauf des Schulbesuches gelöscht.
  3. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Schule besteht nicht.
  4. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden.
  5. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber-oder Nutzungsrechte zu beachten.

 

F             Verstöße gegen die Nutzerordnung

  1. Verstöße gegen die Nutzerordnung werden nach Schul-und Strafrecht geahndet. Dazu zählt auch die unberechtigte Beschaffung und Benutzung von Nutzerkennungen bzw.   Zugangskennwörtern.
  2. Verstöße können den Entzug der Nutzungsberechtigung nach sich ziehen. Für mutwillig oder fahrlässig verursachte Schäden z. B. am Inventar, an der Hardware und der Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes ist der Verursacher verantwortlich und haftbar.

               

G            Nutzungsberechtigung/ Nutzungsbedingungen

  1. Nutzungsberechtigt sind alle SchülerInnen und LehrerInnen der Schule im Rahmen der Durchführung  schulischer Aktivitäten.
  2. Voraussetzungen für eine Nutzung sind:
    • schriftliche Anerkennung der Nutzerordnug
    • Zuweisung von Benutzernamen mit Kennwort (=Nutzerkennung)
    •  Kenntnisnahme der Sorgeberechtigten

 

H            Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes

Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule. Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nach Absprache möglich.

 

I              Schlussvorschriften

Diese Benutzerordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch die Veröffentlichung auf der Schulhomepage  bzw. Aushang in den Informatikzimmern in Kraft. Zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die protokolliert wird.

 

Neustadt, 13.08.2018